Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
3Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
4Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
1.
zur schriftlichen Prüfung: 1Benennung dieser Prüfung und Bewertung mit Punkten,
2.
zur mündlichen Prüfung: 1Benennung dieser Prüfung und Bewertung mit Punkten,
3.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
4.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
5.
die Gesamtnote in Worten,
6.
Befreiungen nach § 5,
7.
Bescheinigung der Befreiung nach § 10 vom schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsverordnung.
–
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)
Zuletzt geändert durch Art. 66 V v. 9.12.2019 I 2153