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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Personenverkehr und Mobilität und Geprüfte Fachwirtin für Personenverkehr und Mobilität – PersVMobFachwPrV

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1(Fundstelle:
2BGBl. I 2019, 2384)



Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:

1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.

2
3Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:

3
4Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
5

1.
zur schriftlichen Prüfung: Benennung dieser Prüfung und Bewertung mit Punkten,
2.
zur mündlichen Prüfung: Benennung dieser Prüfung und Bewertung mit Punkten,
3.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
4.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
5.
die Gesamtnote in Worten,
6.
Befreiungen nach § 5,
7.
Bescheinigung der Befreiung nach § 10 vom schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsverordnung.

(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)

Zuletzt geändert durch Art. 66 V v. 9.12.2019 I 2153
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25